AGB

MacXperience.de | Ist ein Angebot von:
Meyer-Solutions
Stefan Meyer
Hohenzollernstr. 48
D - 33330 Gütersloh
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1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Meyer-Solutions und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Meyer-Solutions nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vor Dienstleistungserbringung schriftlich Meyer- Solutions anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Dienstleistungs - Rechnungen Meyer-Solutions sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei Meyer-Solutions. Im Verzugsfalle ist Meyer- Solutions berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Meyer-Solutions berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Meyer-Solutions ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

3. Angebot und Lieferung

Alle Angebote sind freibleibend. Alle von Meyer-Solutions genannten Liefertermine sind unverbindliche Termine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Meyer-Solutions eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl Meyer-Solutions diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird Meyer-Solutions an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Meyer-Solutions nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Meyer-Solutions nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Meyer-Solutions nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird Meyer-Solutions die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Meyer-Solutions aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum Meyer-Solutions. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt Meyer-Solutions stehenden Sachen, Betriebsmittel & Dienstleistungen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und Meyer- Solutions auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an Meyer- Solutions abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Meyer-Solutions unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt Meyer-Solutions unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und Meyer-Solutions dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde Meyer-Solutions bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, Meyer-Solutions alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

5. Haftungsbeschränkung

Meyer-Solutions haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Meyer-Solutions nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme Meyer-Solutions aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene,
die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

6. Gewährleistung für Hardware

Meyer-Solutions vertreibt eigene Dienstleistungen und verkauft keine Hardware, für Produkte an denen auf Kundenseite von der Meyer-Solutions z.B. Konfigurationsarbeiten / Änderungen vorgenommen wurden gilt ausschließlich die Hardwaregarantie / Gewährleistung des Herstellers, dies gilt insbesondere für entstandene Schäden durch den Einsatz der jeweiligen Produkte.

7. Gewährleistung für Software

Alle Angaben, Berechnungen und Inhalte unserer Website und Apps wurden nach genauen Recherchen erstellt, eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen. Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten! Grundsätzlich werden durch die Nutzung unserer Apps keinerlei personenbezogener Daten von Nutzern erhoben, verarbeitet und / oder genutzt. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Nutzer uns diese aktiv von sich aus mitteilen. Wir nutzen diese Daten dann, soweit dies zur Erbringung des jeweiligen Dienstes notwendig ist, z.B. um Support E- Mails zu beantworten, Problemberichte zu bearbeiten etc. Keinesfalls werden Daten zu Werbe oder sonstigen Marketingzwecken weitergegeben, vermietet oder verkauft. Ortungsdaten Streckenaufzeichnungen Adressen etc. werden ausschließlich auf Ihrem Gerät in den Datenbanken der Apps gespeichert und niemals zu unseren Servern übertragen. Datenbanken die Nutzer uns für Supportzwecke aktiv zur Verfügung stellen werden entsprechend gelöscht sobald die Daten nicht mehr zur Problemlösung benötigt werden!
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail- Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken (auf Nutzerseite) aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist somit nicht zu garantieren.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Meyer-Solutions behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor. Unsere Apps werden in den App-Stores von Apple (MacAppStore | AppStore) angeboten. Für den Vertragsschluss dort gelten die AGB des jeweiligen App- Stores. Abhängig von der jeweiligen App sind dort auch In-App-Käufe möglich diese unterliegen ebenfalls den AGB des jeweiligen App-Store.

8. Vertraulichkeit
Meyer-Solutions und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

9. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei Meyer-Solutions gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

10. Schutzrechte

Ohne ausdrückliche Genehmigung Meyer-Solutions ist es dem Kunden nicht gestattet, die von Meyer-Solutions erbrachten Dienstleistungen in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Kunden sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US- Recht, zu beachten.

11. Export

Der Kunde erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce”, Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf:
Länder, für die Beschränkungen gelten, sind derzeit:
Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam
Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten, sind:
alle Endabnehmer, von denen der Kunde weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden
Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:
jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Meyer- Solutions nur mit schriftlicher Einwilligung Meyer-Solutions abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Meyer-Solutions (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.