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    Finanzamt | Wird das Fahrtenbuch von jedem Finanzamt akzeptiert?
    Grundsätzlich gibt es leider keine zentrale Stelle zur Anerkennung von Fahrtenbuchsoftware oder Fahrtenbuch Apps. Das iPhone-Fahrtenbuch kann den Steuerberater nicht ersetzen und will das auch gar nicht. Die Software berücksichtigt jedoch insbesondere die von der Rechtsprechung (vgl. BFH, Urt. vom 21.03.2013 –VI R 31/10 = NJW 2013, 3053) geforderten Voraussetzungen, die u.a. aus § 8 Abs. 2 S. 2 EStG resultieren. Der gesetzlich nicht weiter bestimmte Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs i. S. der genannten Vorschrift ist durch die Rechtsprechung des BFH dahingehend präzisiert, dass nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen. *Ab Version 9.3.1 ist eine zertifizierte GoBD Export Schnittstelle implementiert, die Sie bei einer steuerlichen Prüfung, als günstigen InApp Kauf optional freischalten können, um einen GoBD konformen Export Ihrer Daten zu erhalten.
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    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen. Hierfür hat es neben dem Datum und den Fahrtzielen grundsätzlich auch den jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner oder – wenn ein solcher nicht vorhanden ist – den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung aufzuführen. Bloße Ortsangaben im Fahrtenbuch genügen allenfalls dann, wenn sich der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergibt oder wenn sich dessen Name auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von Unterlagen ermitteln lässt, die ihrerseits nicht mehr ergänzungsbedürftig sind. Dementsprechend müssen die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands im Fahrtenbuch vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Grundsätzlich ist dabei jede einzelne berufliche Verwendung für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs aufzuzeichnen. Besteht allerdings eine einheitliche berufliche Reise aus mehreren Teilabschnitten, so können diese Abschnitte miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden. Dann genügt die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Gesamtkilometerstands, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht worden sind.

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zu Gunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFHE 211, 508 = BStBl II 2006, BSTBL 2006 II, 408 = NJW 2006, 2143; BFHE 211, 513 = BStBl II 2006, BSTBL 2006 II, 410 = NJW 2006, 2063; BFHE 212, 546 = BStBl II 2006, BSTBL 2006 II, 625 = NJW 2006, 2142; BFH, BFH/NV 2007, 691 = BeckRS 2006, 25011114; BFHE 221, 39 = BStBl II 2008, 768 = NJW 2008, 2671).

    Allerdings gibt ein Fahrtenbuch erst dann im gebotenen Umfang ohne die Möglichkeit nachträglicher Manipulation hinreichend Aufschluss über die Fahrten, wenn nicht nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer in Form der zurückgelegten Strecke selbst, sondern auch die Anfangs- und Endpunkte der Fahrten hinreichend konkret benannt sind. Denn ohne diese Angaben ließe sich allenfalls die an den jeweiligen Tagen gefahrene Strecke ersehen und der Umkreis bestimmen, in dem sich das Fahrzeug aufgehalten haben könnte, ohne aber beurteilen zu können, welchem Zweck die jeweiligen Fahrten gedient haben. Diese Angaben sind im Fahrtenbuch selbst zu machen (BFHE 236, 497 = BSTBL 2012 II, 505 = NJW 2012, 2751; Schneider, NWB 2012, 1892).

    Optional können Sie täglich die Daten exportieren und z.B. in das Wiso, DATEV, Euro-Fahrtenbuch, Fahrtenbuch Express, Lexware, Steuerpilot oder INtex Fahrtenbuch übernehmen. Eine Übersicht unserer Schnittstellen finden Sie hier. Zu Desktop Lösungen bieten wir eine Schnittstelle als InApp-Kauf für einen sehr günstigen Preis an. Achtung, wenn Sie Daten für das Finanzamt erfassen, sollten Sie am besten täglich, aber mindestens wöchentlich exportieren und in Ihre externe Lösung importieren, um die "zeitnahe Erfassung" sicherzustellen.
    Den Schalter zum Aktivieren der „Änderungssicherheit" finden Sie, wenn Sie auf Ihr "Kennzeichen" in der App tippen und dann auf das kleine blaue "i". Diese Einstellung ist nicht rückgängig zu machen! Änderungen an den gespeicherten Fahrten werden hierdurch protokolliert. Die „Änderungsicherheit“ sollten Sie aktivieren, wenn das iPhone Fahrtenbuch z.B. zur Erstellung einer PDF-Datei für das Finanzamt benötigt wird. Die aktivierte Änderungssicherheit wird im PDF "Eingedruckt" gekennzeichnet. Zusätzlich erscheint ab Version 5.0.7 eine fortlaufende Seitennummerierung mit einer eindeutigen Dokumenten-ID pro PDF. Es entsteht also keine "Lose Blattsammlung". Vielmehr enthält jedes ausgedruckte Fahrtenbuch eine einmalige ID, die verhindert, das Einzelseiten geändert bzw. hinzugefügt werden können.
    Achten Sie bitte darauf, dass in der Exportkonfiguration der Schalter "aktivierte Änderungssicherheit im PDF ausgeben" aktiviert ist. Dieser Schalter funktioniert natürlich nur, wenn Ihr Fahrzeug auch "änderungssicher" geführt wird. Hier finden Sie weitere Tipps zum einstellen des Exportzeitraums.

    Ab Version 3.6.5 können Sie in den Fahrtenbucheinstellungen den Schalter "Storno-Fahrten" sichtbar auf "1" stellen. Dies bewirkt, dass Änderungen des Fahrtenbuches nicht nur im "PDF" Export sondern auch direkt auf dem iPhone angezeigt werden!
    Sollten Sie keine MAC | PC Desktop Software zum Einspielen Ihrer Fahrten nutzen, so sollten Sie im iPhone Fahrtenbuch (für jedes Fahrzeug) den Schalter "Änderungsprotokoll" auf 1 stellen! Damit werden im PDF Export händische Änderungen protokolliert – sind also "Änderungssicher" vom Finanzamt nachvollziehbar, was den Vorgaben der BFH-Rechtsprechung genügt.
    Beachten Sie bitte jedoch auch, dass das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch nach dem Inhalt beurteilt und Sie für die Richtigkeit der Angaben einzustehen haben. Wir sind daher außerstande, Verantwortung, Haftung und / oder Garantie etc. zu übernehmen!

    *Ab Version 9.3.1 ist eine zertifizierte GoBD Export Schnittstelle implementiert, die Sie bei einer steuerlichen Prüfung, als günstigen InApp Kauf optional freischalten können, um einen GoBD konformen Export Ihrer Daten zu erhalten.
    Fahrtenbuch ist damit das erste mobile Fahrtenbuch überhaupt, das einen solchen Export ermöglicht und durch die Finanzämter elektronisch eingelesen werden kann, komplett inkl. Verfahrensdokumentation. Diese Möglichkeit ist selbstverständlich ein optionaler InApp Kauf, den Sie in aller Regel nicht benötigen, der aber die Sicherheit massiv erhöht für die Zukunft gewappnet zu sein, wir freuen diesen Wunsch vieler Steuerberater, die unsere Software nutzen, ab Version 9.3.1 voll erfüllen zu können. Das Zertifikat als
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    Auch an dieser Stelle weisen wir gerne erneut darauf hin, das sich ein handschriftliches Fahrtenbuch sehr viel einfacher manipulieren lässt, als unser digitales Fahrtenbuch! Sie unterschreiben für die Richtigkeit Ihrer Angaben und sind auch alleine dafür verantwortlich. Wir raten dazu den Einsatz immer auch mit Ihrem Arbeitgeber | Steuerberater | Finanzamt | Behörde etc. abzustimmen (abhängig davon für wen Sie Ihr Fahrtenbuch führen wollen oder müssen). Alle Angaben, Berechnungen und Inhalte dieser App wurden nach genauen Recherchen erstellt, eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen! An dieser Stelle vielen Dank an alle Kunden | Steuerberater | Finanzämter die unsere App seit Jahren weiterempfehlen | akzeptieren und damit die viele Arbeit und Liebe die seit Jahren in die Entwicklung fließt zu schätzen wissen.
    Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!
    Gute Fahrt!

    Weitere wichtige Informationen zum Thema finden Sie hier:
    Wie oft sollte ich meine Fahrten exportieren?
    Änderungssicherheit aktivieren | Wie mache ich das?
    Kann ich die gefahrene Strecke auch exakt aufzeichnen?


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